Lithium Batteries

Luftfahrt-Codes

Definition

Lithiumbatterien: Wiederaufladbare (Lithium-Ionen, Li-ion) und nicht wiederaufladbare (Lithium-Metall) Batterien, die beim Lufttransport unter IATA DGR als Klasse-9-Gefahrgut klassifiziert werden. Lithiumbatterien sind das am häufigsten versandte DG in der zeitkritischen Logistik – zu finden in Laptops, Telefonen, Medizingeräten und Elektrofahrzeugkomponenten. IATA kategorisiert Lithiumbatteriesendungen in Section II (kleine Zellen, begrenzte Menge – weniger Restriktionen) und Section I (größere Zellen – vollständige DG-Dokumentation erforderlich). FlashGLs DGR-zertifizierte Kuriere handhaben Lithiumbatteriesendungen mit vollständiger Compliance-Dokumentation.

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